Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Blackshire Unternehmensgruppe
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Unternehmensstruktur
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden die allgemeinen vertraglichen Rahmenbedingungen für Geschäftsbeziehungen mit den operativ tätigen Unternehmen der Blackshire Unternehmensgruppe:
Blackshire Catering UG (haftungsbeschränkt)
Carl-Zeiss-Straße 37
63322 Rödermark
Deutschland
sowie
Blackshire HR Solution UG (haftungsbeschränkt)
Carl-Zeiss-Straße 37
63322 Rödermark
Deutschland.
Die Blackshire Group Ltd., 128 City Road, London EC1V 2NX, United Kingdom, ist die Mutter- und Holdinggesellschaft der Blackshire Unternehmensgruppe. Sie erbringt grundsätzlich keine operativen Leistungen gegenüber Kunden, Auftraggebern, Kandidaten oder Freelancern und wird allein durch die Darstellung auf der gemeinsamen Website oder die Verwendung der Marke „Blackshire“ nicht Vertragspartner.
Vertragspartner ist ausschließlich diejenige Blackshire-Gesellschaft, die im jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als Vertragspartner bezeichnet ist.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch – soweit einschlägig – gegenüber Verbrauchern. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Für einzelne Geschäftsbereiche können ergänzende Besondere Geschäftsbedingungen gelten, insbesondere für:
Catering, Veranstaltungen und gastronomische Leistungen,
Personalberatung, Personalvermittlung und Headhunting,
Freelancer-Vermittlung für Auftraggeber,
die Zusammenarbeit mit Freelancern.
Auf die jeweils anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen wird vor Vertragsschluss hingewiesen.
Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen und das jeweilige Angebot bzw. die jeweilige Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Besondere Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Leistungsbereich haben gegenüber diesen allgemeinen AGB Vorrang, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von Blackshire sind, sofern im jeweiligen Angebot keine andere Frist angegeben ist, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.
Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, Leistungszeiträume, Termine sowie gegebenenfalls besondere Voraussetzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
a) die Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrags durch den Auftraggeber und dessen Zugang bei Blackshire,
b) die ausdrückliche Annahme eines Angebots in Textform, insbesondere per E-Mail,
c) die Auftragsbestätigung durch Blackshire in Textform oder
d) die tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Leistung im gegenseitigen Einvernehmen.
Änderungen oder Ergänzungen eines bereits erteilten Auftrags bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Maßgeblich ist grundsätzlich der zuletzt zwischen den Parteien vereinbarte Leistungsumfang.
Mündliche oder telefonische Absprachen sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform bestätigt werden.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind und nachträglich vom Auftraggeber gewünscht oder erforderlich werden, können gesondert berechnet werden.
Erweiterungen, Änderungswünsche oder zusätzliche Anforderungen können insbesondere Auswirkungen auf Vergütung, Personalbedarf, Materialeinsatz und Ausführungsfristen haben.
Blackshire ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter sowie geeignete externe Dienstleister, Partner oder Subunternehmer einzusetzen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Einsatz externer Dienstleister führt nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung zu einem Wechsel des Vertragspartners des Auftraggebers.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sämtliche für die ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Ansprechpartner, Zugänge und sonstigen erforderlichen Angaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
Kommt der Auftraggeber seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, können sich vereinbarte Leistungs- oder Ausführungsfristen entsprechend verschieben.
Entstehen Blackshire infolge fehlender, verspäteter oder nachträglich geänderter Informationen zusätzliche Aufwendungen, können diese nach vorheriger Abstimmung oder entsprechend der vereinbarten Vergütungsgrundlage zusätzlich berechnet werden.
5. Preise und Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
Gegenüber Unternehmern verstehen sich angegebene Preise, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Verbrauchern werden Preise entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
Zusätzliche Aufwendungen, insbesondere Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Materialkosten, Fremdleistungen oder sonstige Nebenkosten, werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder sich aus dem jeweiligen Angebot ergibt.
Nachträglich beauftragte Zusatzleistungen werden zusätzlich vergütet.
6. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern im jeweiligen Angebot, Vertrag oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Blackshire kann insbesondere bei Veranstaltungen, größeren Projekten, Leistungen mit erheblichen Vorlaufkosten oder längerfristigen Aufträgen angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen verlangen. Höhe und Fälligkeit werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Blackshire ist berechtigt, fällige Forderungen anzumahnen und die hierdurch gesetzlich zulässigen Kosten geltend zu machen.
Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann Blackshire weitere noch nicht erbrachte Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderung zurückhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder berechtigten überwiegenden Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
7. Catering und Veranstaltungen
Für Catering-, Veranstaltungs- und gastronomische Leistungen gelten ergänzend die jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen für Catering und Veranstaltungen.
Insbesondere Regelungen zu Gästezahlen, Stornierung, Terminänderungen, Anzahlungen, Veranstaltungsablauf, Equipment, Personal, Speisen und Getränken werden in den besonderen Bedingungen sowie gegebenenfalls im individuellen Angebot geregelt.
Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherrechte unberührt.
8. Personalberatung und Personalvermittlung
Leistungen der Blackshire HR Solution UG (haftungsbeschränkt) können insbesondere Personalberatung, Direktvermittlung, Executive Search, Headhunting und sonstige Recruiting-Leistungen umfassen.
Art und Umfang des jeweiligen Vermittlungs- oder Suchauftrags sowie die hierfür anfallende Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot und den ergänzenden Besonderen Geschäftsbedingungen.
Für Bewerber und Kandidaten ist die klassische Vermittlung an einen potenziellen Arbeitgeber grundsätzlich kostenfrei, soweit nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig etwas anderes vereinbart wurde.
Die Vorstellung eines Kandidaten begründet keine Garantie für dessen Einstellung, Eignung, zukünftige Arbeitsleistung oder die Dauer eines späteren Beschäftigungsverhältnisses.
Weitergehende Regelungen insbesondere zu Kandidatenvorstellungen, Vermittlungshonoraren, Schutzzeiträumen, Direktkontakt, Mehrfachvorstellungen und Umgehungsschutz werden in den Besonderen Geschäftsbedingungen für Personalberatung und Personalvermittlung geregelt.
9. Freelancer-Vermittlung
Bei der Vermittlung selbstständiger Freelancer tritt die Blackshire HR Solution UG (haftungsbeschränkt) grundsätzlich als Vermittlerin zwischen Auftraggeber und Freelancer auf.
Der Vertrag über die eigentliche fachliche oder projektbezogene Leistung wird grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Freelancer geschlossen.
Der Freelancer rechnet seine erbrachten Leistungen grundsätzlich unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber ab. Blackshire ist, soweit nicht ausdrücklich im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, weder Schuldner noch Gläubiger der Vergütung für die eigentliche Freelancerleistung.
Blackshire erhält für ihre Vermittlungs-, Betreuungs- oder Serviceleistung die mit dem jeweiligen Vertragspartner vereinbarte Vermittlungs- bzw. Servicevergütung.
Blackshire übernimmt grundsätzlich keine Gewähr dafür, dass der vermittelte Freelancer bestimmte wirtschaftliche, fachliche oder persönliche Ergebnisse erzielt, soweit keine ausdrückliche Garantie übernommen wurde.
Regelungen zu Vermittlungshonoraren, laufenden Servicevergütungen, Direktbeauftragungen, Umgehungsschutz, Schutzzeiträumen, Übernahmen und sonstigen Vermittlungstatbeständen ergeben sich aus den jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen für Freelancer-Vermittlung und den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen.
10. Stornierung, Kündigung und Beendigung von Aufträgen
Stornierungs-, Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Leistungsbereich, dem individuellen Angebot sowie den hierfür geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen.
Unterschiedliche Leistungen können aufgrund ihres jeweiligen Vorbereitungs-, Personal- und Kostenaufwands unterschiedlichen Stornierungsbedingungen unterliegen.
Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
11. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werden, vertraulich zu behandeln.
Hierzu zählen insbesondere nicht öffentlich bekannte:
Kalkulationen und Preisstrukturen,
Angebote und interne Vertragsinhalte,
Unternehmens- und Projektdaten,
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
Kandidaten- und Freelancerinformationen,
Kundeninformationen,
interne Prozesse und Dokumente.
Die Weitergabe vertraulicher Informationen ist zulässig, soweit sie zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die jeweils andere Partei zugestimmt hat.
Besondere Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten im Bereich Personalvermittlung und Freelancer-Vermittlung bleiben hiervon unberührt.
12. Unterlagen, Konzepte und geistiges Eigentum
Von Blackshire erstellte Konzepte, Präsentationen, Kalkulationen, Unterlagen, Texte, Prozesse oder sonstige Arbeitsergebnisse dürfen nur im vereinbarten Umfang verwendet werden.
Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Schutzrechte verbleiben bei dem jeweiligen Rechteinhaber.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Bearbeitung bedarf einer entsprechenden Berechtigung oder Vereinbarung.
13. Haftung
Blackshire haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der jeweils vertragschließenden Blackshire-Gesellschaft.
Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt.
14. Höhere Gewalt
Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer Verpflichtung, soweit diese auf einem Ereignis beruht, das außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt und dessen Auswirkungen auch bei angemessener Vorsorge nicht verhindert werden konnten.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, erhebliche Störungen der Energie- oder Kommunikationsversorgung, Streiks, Epidemien, Pandemien oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
Bereits entstandene Zahlungsansprüche für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Blackshire Unternehmensgruppe sowie gegebenenfalls ergänzenden Datenschutzhinweisen für Kandidaten, Freelancer oder sonstige betroffene Personen.
16. Verbraucher
Soweit der Vertragspartner Verbraucher ist, gelten sämtliche zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften uneingeschränkt.
Besteht für einen konkreten Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher hierüber die gesetzlich erforderlichen Informationen und gegebenenfalls eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
Soweit ein gesetzlicher Ausschluss oder ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts vorgesehen ist, richtet sich dies nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Vertragsverhältnisse mit der Blackshire Catering UG (haftungsbeschränkt) und der Blackshire HR Solution UG (haftungsbeschränkt) gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung ausgeschlossen werden kann.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz der jeweils vertragschließenden Blackshire-Gesellschaft.
Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
18. Rangfolge der Vertragsunterlagen
Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsbestandteilen gilt grundsätzlich folgende Rangfolge:
individuell ausgehandelte und dokumentierte Vereinbarungen,
individuelles Angebot bzw. Vertrag oder Auftragsbestätigung,
Besondere Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsbereichs,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags können in Textform dokumentiert werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist oder die Parteien im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
Blackshire Unternehmensgruppe
Blackshire Group Ltd.
128 City Road
London EC1V 2NX
United Kingdom
Mutter- und Holdinggesellschaft – grundsätzlich keine operative Leistungserbringung
Blackshire Catering UG (haftungsbeschränkt)
Carl-Zeiss-Straße 37
63322 Rödermark
Deutschland
Blackshire HR Solution UG (haftungsbeschränkt)
Carl-Zeiss-Straße 37
63322 Rödermark
Deutschland


Blackshire Group Ltd
128 City Road,
London
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